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Münze
Neuzeit
In der Münzkunde beginnt die Neuzeit mit dem Entstehen des Talers. Erstmals wurde 1484 unter Siegmund von Tirol eine große Silbermünze geschlagen, der Uncialis oder Guldiner. Diese Münze war das Vorbild für den im böhmischen Joachimsthal geprägten Taler, der sich in den folgenden Jahrhunderten über die ganze Welt verbreitete. Der Taler stellt den ersten Fall einer kompletten Ablösung von allen Vorbildern vorangegangener Münzarten dar. Da sich seine Herstellung schnell über die verschiedensten Territorien verbreitete, gaben die jeweiligen Landesherren "ihren" Talern eine individuelle Gestaltung, die im Verlauf des technischen und künstlerischen Fortschritts eine hohe Qualität erreichte. Gelegentlich wurden auch Doppeltaler geschlagen. Ab dem 17. Jahrhundert kamen als neues Motiv Städteansichten auf.
Die Vielzahl von Kleinmünzen unterhalb des Talers verlor zunehmend an Metallqualität. Diese Entwicklung erreichte in der Kipper- und Wipperzeit, während des Dreißigjährigen Krieges, ihren Höhepunkt. Mit dem Silbergulden kam in Deutschland ab 1690 eine neue und stabile Kleinmünze auf. Außerdem wurden im 17. Jahrhundert erstmals seit der Spätantike wieder Kupfermünzen geprägt. Für den Umsatz größerer Geldmengen setzten sich die goldenen Dukaten durch.
Arabische Bezeichnungen für europäische Münzen, die durch den Levantehandel in arabischen Staaten verbreitet waren, sind schmückende Beinamen, die dabei meist das Münzbild betreffen. So wurde der Maria-Theresien-Taler Abu Kush (Vater des Vogels) oder Abu Noukte (Vater der Perlen) genannt, da ein Adler bzw. Perlen auf dem Diadem der Kaiserin zu sehen waren. Der niederländische Löwentaler wurde Abu Kelb (Vater des Hundes) genannt, das spanische Acht-Reales-Stück mit vierfeldigem Wappenschild Abu Taka (Vater des Fensters).
Insgesamt zeigte sich in der Münzgeschichte bis in die Neuzeit immer wieder der ähnlich ablaufende Prozess des Wertverlustes: Während Geld in Form von Münzen anfänglich aus wertvollem Material bestand (Gold, Silber) und ihr Tauschwert dem Wert dieses Materials entsprach (vollwertige Münzen), wurden später Münzen hergestellt, deren Materialwert unter ihrem Tauschwert lag, indem man die Münzen kleiner und leichter machte oder sie aus einer Legierung aus wertvollem und geringerwertigem Material herstellte (unterwertige Münzen).
Weiteres siehe unter Geld.
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Forderungen
Juristischer Sinn
In der Rechtswissenschaft bezeichnet der Begriff "Forderung" das Geltendmachen eines Anspruchs des Schuldrechts, welches in den §§ 241 ff. BGB geregelt ist. Bisweilen wird auch das Synonym "Schuldverhältnis im engeren Sinne" benutzt. Für die Forderung spezifisch ist, daß sie auf einem Schuldverhältnis (im weiteren Sinne) beruht, vgl. § 241 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies unterscheidet sie von anderen Ansprüchen, v. a. solchen des Sachenrechts, sog. dinglichen Ansprüchen. Forderungen gründen sich auf Personenbeziehungen, dingliche Ansprüche sind hingegen sachbezogen.
So handelt es sich etwa bei einem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe seiner Sache gegen den Dieb um einen sachenrechtlichen Anspruch, der auf der Rechtsbeziehung des Eigentümers zu dieser Sache beruht. Dagegen gehören beispielsweise der Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung gegen den Käufer aus dem Kaufvertrag oder der Anspruch des Unfallopfers auf Schadenersatzzahlung gegen den Verursacher zu den Forderungen, denn sie basieren auf einer Rechtsverbindung zwischen den beteiligten Personen, die entweder von diesen gewollt (Vertrag) oder gesetzlich angeordnet (gesetzliches Schuldverhältnis) sein kann.
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Rentenmarkt
Der Rentenmarkt (oft auch als Obligationenmarkt oder Anleihenmarkt) ist neben dem Aktienmarkt und dem Markt für Investmentanteile ein Segment des Kapitalmarktes.
Auf dem Rentenmarkt werden längerfristige, verzinsliche Wertpapiere und Teilschuldverschreibungen gehandelt, die so genannten Rentenpapiere. Hier werden Schuldverschreibungen (bonds) gehandelt. Der Schuldner (Emittent) bekommt einen Schuldschein.
Festverzinsliche Titel lassen sich in verbriefte und unverbriefte Instrumente unterteilen. Zu den verbrieften Titel gehören einzelne Urkunden sowie Sammelurkunden. Unverbriefte Titel umfassen Schuldbuchforderungen (Einzel- und Sammelschuldbuchforderungen) und Darlehensverträge (Schuldscheine).
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Zentralbankgeld
Zentralbankgeld ist das von einer Notenbank geschaffene Geld. Es entsteht immer dann, wenn die Zentralbank den Geschäftsbanken Geld verkauft (gegen Wertpapiere) oder verleiht. Im umgekehrten Fall wird es vernichtet.
Zentralbankgeld setzt sich aus dem Bestand aller im Umlauf befindlicher Banknoten und den Sichtguthaben der Banken bei der Notenbank zusammen. Es besteht also zum einen aus Bargeld (Noten und Münzen) sowie aus Kontoguthaben. Zu letzteren zählen z. B. die Mindestreservekonten der Geschäftsbanken bei der Zentralbank.
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Grundschuld
Eigentümergrundschuld
Eine Eigentümergrundschuld ist nach deutschem Sachenrecht eine Grundschuld, die auf den Namen des Grundstückeigentümers in das Grundbuch eingetragen ist. Dies ist möglich, da einer Grundschuld nicht zwangsläufig eine persönliche Forderung gegenüber stehen muss, wie das etwa bei der Hypothek der Fall ist.
Ziel der Eintragung einer Eigentümergrundschuld kann es zum Beispiel sein, sich eine höhere Rangstelle für eine spätere Kreditaufnahme zu sichern. Aber auch durch Schenkung oder Erbschaft von dem ursprünglichen Kreditgeber kann eine Eigentümergrundschuld entstehen.
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