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Euro
Einige Währungen, die früher an eine der Vorgängerwährungen des Euro gekoppelt waren, haben nun einen festen Wechselkurs zu ihm. Dies betrifft insbesondere frühere Kolonien Frankreichs; über den CFA-Franc sind 14 west- und zentralafrikanische Länder an den Euro gekoppelt. Dies sind Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gabun, Guinea-Bissau, Kamerun, Republik Kongo, Mali, Niger, Senegal, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Das französische Finanzministerium garantiert die Wechselkursbindung.
Eine ähnliche Bindung unterhalten mehrere französische Übersee-Territorien; Französisch-Polynesien, Neukaledonien sowie Wallis und Futuna sind über den CFP-Franc fest an den Euro gebunden. Auch die frühere portugiesische Kolonie Kap Verde ist fest an den Euro gebunden. Bulgarien sowie Bosnien und Herzegowina haben ihre Währungen 1998 bzw. 1999 an die Deutsche Mark gekoppelt, so dass sie heute ebenfalls über eine Euro-Bindung verfügen.
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Konnossement
Funktion
Das Konnossement wird bei Schiffsabfahrt vom Owner (das heißt der Reederei) oder dessen Vertreter (zum Bsp. ein bevollmächtigter Agent) ausgestellt, parallel zur Schifffahrt per Post verschickt, und bei Schiffsankunft muss es dem Owner bzw bevollmächtigten Agenten im Löschhafen wieder vorgelegt werden. Es wird in der Regel in drei Originalexemplaren ausgestellt (so genannter „voller Satz von Konnossementen“, engl. "full set") und an den sog. Ablader übergeben. Ablader ist, wer aufgrund des Frachtvertrages die Güter dem Verfrachter übergibt. Dies kann durch eine direkte Lieferung auf das Schiff oder durch Übergabe an eine Landannahmestelle des Verfrachters erfolgen. Die Übersendung der drei Originalkonnossemente an den Empfänger der Ware (d.h. dann neuen Eigentümer) sollte zur Sicherheit auf drei verschiedenen Postwegen erfolgen und ist so vorzunehmen, dass die Dokumente vor dem Schiff im Zielhafen eintreffen.
In der Praxis werden die Dokumente oft bei einer Bank vorgelegt, die im Rahmen der Zahlungsabwicklung mit einem Dokumentenakkreditiv beauftragt worden ist. Erst wenn die Zahlung an den Verfrachter gesichert ist, wird dieser nämlich das Konnossement übergeben und damit das Eigentum übertragen. Falls das Konnossement nach der Ware eintrifft, wird die Ware von der Reederei oft dennoch ausgeliefert, oft jedoch nur gegen Vorlage einer so genannten Konnossementsgarantie. Dies ist eine unbefristete Garantie einer Bank, dass die Bank an die Reederei bezahlt, falls der Reederei dann doch noch das Konnossement vorgelegt wird (obwohl ja die Ware schon ausgehändigt wurde).
Es gilt die so genannte kassatorische Klausel: Die Reederei muss die Ware (das Frachtgut) demjenigen aushändigen, der als erster ein Originalkonnossement vorlegt; das heißt mit der Vorlage des ersten Originals verlieren die restlichen Originale ihre Wirksamkeit.
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Sparkasse Mecklenburg-Strelitz Woldegk
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Markt 2
D-17348 Woldegk
150517322
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Inflation
Kassenhaltungs-Inflation
Bezeichnet einen Zustand, in dem die Wirtschaftssubjekte höhere Geldbestände horten, als sie eigentlich wollen. Nach ökonomischer Theorie tritt diese Situation in freien Märkten nicht auf, da die höheren Geldbestände zu Inflation führen müssen. Werden die Preise jedoch (staatlich) administriert, und erfolgt die Messung des Preisniveaus anhand der administrierten Preise, so liegt keine Inflation vor. Hilfsweise kann Inflation allerdings auf nicht-administrierten Märkten gemessen werden. Ob Inflation vorliegt, ist also eine Frage der Anerkennung einer Definitions-Autorität. Gegen diese These ist einzuwenden, dass gehortete Geldbestände nicht per se ein Geldangebot darstellen. Nur der Teil der Geldbestände, den die Wirtschaftssubjekte planen in der betrachteten Periode gegen Waren und Dienstleistungen einzutauschen, stellt ein Geldangebot dar.
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Guthabenkarte
Mobilfunk
In der Mobilfunkbranche sind Startpakete mit Mobiltelefon, SIM-Karte und Startguthaben üblich, wobei die Telefone im Regelfall mit einem Sim-Lock gegen die Nutzung anderer Sim-Karten gesperrt sind. Seit 2005 verzeichnen Mobilfunk-Discounter Marktzuwächse, die SIM-Karte und Startguthaben ohne subventioniertes Telefon anbieten.
Da nur die zeitabhängige Gesprächskosten, aber keine Grundgebühr verrechnet wird, sind die Zeittarife in der Regel höher als bei Verträgen mit nachträglicher Abrechnung.
Weltweit waren im Juli 2006 über 1,5 Milliarden Mobilfunkverträge ein Prepaidvertrag. Dabei sind vor allem Afrika mit >90 Prozent und Südamerika und Osteueropa mit je ca. 80 Prozent führend.[2]
Ist das Guthaben vertelefoniert, ist die Rufnummer trotzdem noch eine gewisse Zeit lang erreichbar (zwischen 2 und 15 Monaten). Wird das Guthaben in diesem Zeitraum nicht erneuert, wird die Karte gesperrt. Es wird hier zwischen Guthabengültigkeit („PhoneTime“) und anschließender Erreichbarkeit („MessageTime“) unterschieden. Die Guthabengültigkeit liegt zwischen 3 und 24 Monaten. Nach einem Urteil des Zivilgerichtes (Az.: 12O16098/05) dürfen Mobilfunkbetreiber in Deutschland seit dem 9. Februar 2006 das Guthaben nicht mehr verfallen lassen, weder nach Ablauf einer Nachfrist, noch nach vorzeitiger Vertragsbeendigung. Allerdings darf für die Rückgabe des nichtverbrauchten Guthabens eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden.
Die Netzbetreiber betreiben Guthabensysteme üblicherweise über ein Intelligentes Netz (IN). Im IN-Netzknoten SCP/SMP werden sowohl die Kartendaten gespeichert als auch die Gesprächskosten berechnet.
Ein Teil der Mobilfunkanbieter bieten Vorauszahlsysteme parallel zu Verträgen mit Anmeldung an, ein anderer Teil MVNOs vertreibt ausschließlich Prepaid-Karten.
Kartenangebote der deutschen Mobilfunkanbieter heißen unter anderem: CallYa (Vodafone), Free & Easy (E-Plus), LOOP (O2) und Xtra (T-Mobile). Billigangebote, so genannte No Frills-Angebote gibt es direkt im Internet simyo (simyo) oder bei Handelsktten z.B. Aldi (ALDI-TALK), Penny (pennymobil), Rewe (rewecom), Tchibo (TchiboMobil), Schlecker (smobil).
Kartenangebote österreichischer Mobilfunkanbieter sind: B-Free (A1 – Mobilkom Austria), Drei Reload (Drei), Klax (T-Mobile Austria), TAKE ONE (ONE) und Twist (Tele.ring). Die Mobilfunkgesellschaften eety und YESSS! bieten ausschließlich Guthabenkarten-Karten in Supermärkten (Hofer) an.
Auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt sind momentan folgende Prepaid-Angebote verfügbar:
Prepaid-Karten der Mobilfunkbetreiber:
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Verzinsliche_Wertpapiere
Professioneller Handel von Anleihen
Anleihen werden an Börsen gehandelt. Der Handel über Börsen ist für die Kursbestimmung aber relativ unbedeutend, da die gehandelten Volumina (Beträge) im Vergleich zum OTC-Handel (over the counter), dem direkten Handel zwischen Banken, minimal sind.
Die Quotierung einzelner Anleihen ist unterschiedlich. Manche Anleihen werden nach Rendite gehandelt (z. B. Schwedische Staatsanleihen SGB, Australische Staatsanleihen oder Japanische Staatsanleihen JGB), andere werden mit Kursen gehandelt (z. B. Deutsche Bundesanleihen DBR, Österreichische Bundesanleihen RAGB, Britische Staatsanleihen Gilts). In den Vereinigten Staaten werden Staatsanleihen (Treasuries) mit 32stel (1/32) quotiert. (z. B. 101-16 entspricht 101 16/32= 101.50)
Die Standardvaluta ist bei europäischen Staatsanleihen normal T+3, bei US-Staatsanleihen T+1, je nach Settlementsystem in Japan T+2 (Furukai - Furiketsu) oder T+4 (Toruku).
In den letzten Jahren setzten sich bei immer mehr Anleihearten elektronische Handelssysteme durch. So wird heute der überwiegende Anteil des Umsatzes in liquiden europäischen Staatsanleihen nicht mehr via Telefon sondern via elektronischen Handelsplattformen wie Bondvision, Tradeweb, Eurex Bonds oder Bloomberg Bond Trading abgewickelt.
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